
Koalitionsvertrag 2025: Cannabis bleibt erlaubt
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Am 9. April 2025 wurde der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgestellt. Ein zentrales Thema, das für viel öffentliche Debatte sorgte, war der Umgang mit der Cannabislegalisierung in Deutschland.
Der aktuelle Stand: Cannabisgesetz bleibt bestehen
Das seit April 2024 geltende Cannabisgesetz (CanG) erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 g Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 g im privaten Bereich. Auch der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf ist legal, ebenso wie die Mitgliedschaft in sogenannten Cannabis-Clubs.
Diese Regelungen bleiben trotz der neuen politischen Konstellation vorerst bestehen.
Rücknahme gefordert – aber keine Mehrheit gefunden
Vor allem aus Reihen der CSU kam deutliche Kritik an der Legalisierung. Es gab Forderungen nach einer vollständigen Rücknahme des Gesetzes. In den Koalitionsverhandlungen konnte sich diese Position jedoch nicht durchsetzen.
Stattdessen einigte sich die neue Regierung auf eine umfassende Evaluierung des Gesetzes im Herbst 2025. Dabei soll geprüft werden, wie sich die Legalisierung auf Gesundheit, Jugend- und Verbraucherschutz sowie die Kriminalitätslage auswirkt.
Bedeutung für Konsumenten und Anbieter
Bis zur Evaluation bleibt die rechtliche Lage stabil. Der Besitz und Eigenanbau im Rahmen des Cannabisgesetzes ist weiterhin erlaubt. Auch der Aufbau legaler Vertriebsstrukturen sowie der Betrieb von Cannabis-Clubs kann fortgeführt werden.
Für Konsumenten bedeutet das vor allem eins: Rechtssicherheit – zumindest für die kommenden Monate. Gleichzeitig bleibt die Situation dynamisch, da sich im Zuge der Evaluation politische Entwicklungen ergeben könnten.
Ausblick
Die Zukunft der Cannabisgesetzgebung in Deutschland bleibt spannend. Die angekündigte Evaluation im Herbst 2025 wird maßgeblich beeinflussen, ob und wie das Gesetz in Zukunft angepasst wird.
Wer sich mit dem Thema beschäftigt – ob politisch, privat oder unternehmerisch – sollte die Debatte aufmerksam weiterverfolgen.